BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)


Leistungsbeschreibung

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

Für die Einsichtnahme in eine Bauakte wird aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Eigentumsnachweis bzw. ein Grundbuchauszug sowie ein Personalausweis benötigt oder aber es wird eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt.

Die Gebühr für die Akteneinsicht wird wie folgt berechnet:

  • Tarifstelle Nr. 1.2.1 AllGO - Gewährung von Akteneinsicht:
    Gebühr nach Zeitaufwand (je angefangene Viertelstunde) 53,00 Euro/Std. (mindestens 14,00 Euro).
  • Tarifstelle Nr. 1.1.2.1 AllGO - Herstellen von Ausfertigungen, Abschriften und Kopien durch Beschäftigte der Behörde:
    Bis zum Format DIN A3 für die ersten 50 Seiten je 0,60 Euro, für jede weitere Seite 0,17 Euro.