Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Einsichtnahme in eine Bauakte wird aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Eigentumsnachweis bzw. ein Grundbuchauszug sowie ein Personalausweis benötigt oder aber es wird eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Akteneinsicht beträgt pro Bauakte 14,00 EUR. Eine Kopie aus der Akte wird mit 0,60 EUR berechnet (ab der 51. Kopie 0,17 EUR).
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